So definiert der Gesetzgeber Behinderung:

Sozialgesetzbuch IX, § 2, Absatz 1, 2, 3
§ 2 Behinderung

(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

(2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).

 

Aber was bedeutet Behinderung wirklich?

Nicht jedem Behinderten sieht man sein Handicap an. Bei psychischkranken Menschen, mit Depressionen erkennt man nicht auf Anhieb woran sie leiden. Epileptiker, Diabetiker tragen ihre Erkrankung auch nicht sichtbar mit sich herum. Gehörlose, Sehbehinderte kennen ihr Umfeld so gut, dass sie in der Masse nicht sofort als Behinderte auffallen.

Es ist sehr schwer den Begriff „Behinderung“ oder „behindert“ zu beschreiben.

Recherche G. Müller

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